Evangelisch - lutherischer Kirchenkreis Wolfsburg
Kirche Wolfsburg

Konfirmation

Konfirmation Im Konfirmandenunterricht können Konfirmandinnen und Konfirmanden mit Spaß und Freude christliche Glaubensinhalte kennen lernen und erste Schritte zur Freundschaft mit Gott machen. Der Unterricht dauert in der Regel zwei Jahre. Dabei prüfen sich die Mädchen und Jungen, ob sie der Kirche angehören wollen. Mit der Konfirmation (lat. confirmatio = Befestigung, Bekräftigung) sagen sie Ja zu ihrer Taufe. Die Kirche überträgt den Jugendlichen alle Rechte, die jedes Kirchenmitglied hat, und die Gemeinde verspricht, sich für die Interessen der Jugendlichen einzusetzen. Im feierlichen Gottesdienst bittet die Gemeinde, dass Gott in den Zeiten des Erwachsenwerdens und den Stürmen des Lebens bei den Jugendlichen ist.

Es ist wichtig, dass die Mädchen und Jungen die Konfirmandenarbeit nicht als eine isolierte Veranstaltung erleben, sondern während der Konfirmandenzeit möglichst viel vom Leben der Gemeinde kennen lernen.

Dass einige „Konfis” sich nur wegen der Geschenke konfirmieren lassen, trifft sicher nur in Einzelfällen zu. Ebenso die Begründung, Eltern und Großeltern forderten die Konfirmation, dürfen doch Mädchen und Jungen mit 12 Jahren selbstständig entscheiden, welche religiösen Angebote sie wahrnehmen. Gleichzeitig ist festzustellen, dass viele Jugendliche durchaus interessiert sind an Glauben und Religion.

Fragen rund um die Konfirmation

Wir sind nicht in der Kirche. Kann unser Kind konfirmiert werden?

Ja, die Konfirmation ist möglich.

Ist der Unterricht in einem anderen Pfarrbezirk möglich?

Zunächst einmal sollten Sie davon ausgehen, dass Ihr Kind in dem vorgeschriebenen Pfarrbezirk zur Konfirmandenstunde geht. Dies bietet sich an, weil Freundinnen und Klassenkameraden dort sind, und so die Vertrautheit am größten ist. Wenn Sie aber gute Gründe dafür haben, Ihr Kind in einen anderen Pfarrbezirk oder eine andere Gemeinde zu schicken, so fragen Sie bitte den dann zuständigen Pastor oder die Pastorin!

Wie lange dauert der Konfirmationsunterricht?

Die Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden beginnt zu Anfang des Schuljahres für die Kinder des siebenten Schulbesuchsjahres und erstreckt sich über zwei Jahre. Sie schließt mit der im achten Schulbesuchsjahr stattfindenden Konfirmation ab. Termin für die Konfirmation ist in der Regel an den Sonntagen nach Ostern.

Wie melde ich mein Kind zum Konfirmandenunterricht an?

Die Anmeldung der zukünftigen Konfirmandinnen und Konfirmanden erfolgt durch die Erziehungsberechtigten unter Vorlage des Stammbuches und der Taufbescheinigung während der Büro- bzw. Sprechzeiten des Pfarramtes. Die Termine werden üblicherweise in den Gemeindebriefen oder in der örtlichen Presse bekannt gegeben. Häufig wird zu Beginn der Konfirmandenzeit zu einem besonderen Gottesdienst und / oder zu einem Elternabend eingeladen. An dem Elternabend wird über Form und Inhalt der Arbeit mit den Konfirmandinnen und Konfirmanden informiert.

Was gehört noch zum Konfirmandenunterricht?

Zur Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden gehören Unterricht und Gottesdienst sowie Konfirmandentage und Freizeiten. Die Teilnahme ist grundsätzlich verbindlich. Der Unterricht umfasst insgesamt ca. 90 Unterrichtsstunden. Der Unterricht findet in der Regel außerhalb der Schulferien wöchentlich statt, in einigen Gemeinden auch monatlich am Wochenende. Der im Zusammenhang mit Konfirmandentagen oder Freizeiten erteilte Unterricht wird auf die Gesamtstundenzahl angerechnet. Während der Konfirmandenzeit findet in manchen Kirchengemeinden eine mehrtägige Freizeit statt. Die Kirchengemeinden beteiligen sich meist an den Kosten der Freizeit. Das Pfarramt wird im Auftrage der Erziehungsberechtigten die notwendigen Beurlaubungen vom Schulunterricht beantragen. Über die Freizeit wird vorher an einem Elternabend näher informiert. Wenn Konfirmandinnen oder Konfirmanden aus wichtigen Gründen verhindert sind, an der Konfirmandenarbeit teilzunehmen, werden sie sich möglichst vorher vom Pfarramt beurlauben lassen. In jedem Fall legen sie eine entsprechende schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten vor.
Die Erziehungsberechtigten sind eingeladen, gemeinsam mit den Konfirmandinnen und Konfirmanden an den Gottesdiensten teilzunehmen. Das eigene Vorbild ist durch nichts zu ersetzen.

Muss mein Kind konfirmiert werden oder reicht die Taufe?

Zur Kirchenmitgliedschaft reicht zwar die Taufe. Aber zusammen mit vielen Freunden in der Konfirmationsgruppe den christlichen Glauben verstehen zu lernen, ist bereichernd und wunderschön. Wer dann das Patenamt übernehmen will muss aber in der Regel konfirmiert sein.

Mein Kind ist nicht getauft. Kann es konfirmiert werden?

Ihr Kind kann am Konfirmandenunterricht teilnehmen. Die Konfirmation ist die Bestätigung der Taufe. Wenn das Kind nicht getauft ist, so wird das Kind am Ende des Konfirmandenunterrichts getauft; eine Bestätigung der Taufe, also die Konfirmation, ist dann nicht mehr notwendig, da das Kind ja schon selber Ja zu der Taufe gesagt hat. In der Praxis wird das Kind dennoch oft vor der Konfirmation getauft.

Welche Rechte erhält man durch die Konfirmation?

Mit der Konfirmation wird u. a. das Recht zugesprochen, in allen evangelischen Gemeinden am Abendmahl teilzunehmen, Pate zu werden, eine Nottaufe vorzunehmen und als Erwachsener an kirchlichen Wahlen teilzunehmen (aktiv ab dem 16. Lebensjahr, z. T. schon ab dem 14., passiv ab dem 18. Lebensjahr) oder in kirchliche Ehrenämter gewählt zu werden. Wenn jemand als Erwachsener getauft wird, so kommt der Taufunterricht dem Konfirmandenunterricht gleich.

Was soll mein Kind bei der Konfirmation anziehen?

Die Kleidung sollte den festlichen Charakter des Tages unterstreichen. In Einzelheiten gibt es örtlich und traditionell unterschiedliche Vorstellungen. Besprechen Sie die Frage am besten mit Ihrem Kind oder bei einem Elternabend mit dem Pastor oder der Pastorin der Gemeinde.

Dürfen wir während des Gottesdienstes fotografieren oder filmen?

Das wird in jeder Gemeinde unterschiedlich gehandhabt. Wenn es erlaubt ist, wird allerdings darum gebeten, dass eine Person das Filmen oder Fotografieren übernimmt, um unnötige Unruhe zu vermeiden. Wenn das Fotografieren während des Gottesdienstes nicht erlaubt ist, besteht meist die Möglichkeit, nach dem Gottesdienst noch Bilder zu machen.

Was soll man zur Konfirmation schenken?

Traditionell wird zur Konfirmation eine Ausgabe der Bibel oder des Evangelischen Gesangbuchs verschenkt. Sinnvoller ist es jedoch, den Mädchen und Jungen eine eigene Bibel und Gesangbuch zu Beginn des Unterrichtes zu schenken. Zur Konfirmation ist es am weitesten verbreitet, Geld zu schenken. Die Jugendlichen können sich später davon kaufen, was sie möchten. Aber auch ein Buch, ein Schmuckstück oder eine CD ist möglich. Besser noch: Sie lassen sich etwas ganz Persönliches oder Einmaliges einfallen.

Endet das Patenamt mit der Konfirmation?

Offiziell enden die Aufgaben der Paten mit der Konfirmation, weil der oder die Jugendliche dann religionsmündig ist. Aber es ist schön, wenn die guten Kontakte zwischen Paten und Patenkind ein Leben lang bestehen bleiben!

Konfirmation als Erwachsener

Für die Konfirmation gibt es keine Altersbegrenzung. Voraussetzung ist, dass Sie getauft sind. Zur Vorbereitung auf die Konfirmation, wo Sie im Gottesdienst zusammen mit der versammelten Gemeinde gemeinsam den christlichen Glauben öffentlich bekennen, ist eine kirchliche Unterweisung nötig. Wie diese im Einzelnen aussieht erfragen Sie bitte bei Ihrer Pastorin bzw. Ihrem Pastor.

Gibt es andere Konfirmationsmodelle?

Ja, in einigen Kirchengemeinden wird auch Konfirmationsunterricht nach dem sog. „Hoyaer Modell” erteilt. Die Kinder besuchen dann während der vierten Schulklasse ein Jahr lang den Konfirmandenunterricht, der in dieser Zeit von einer angeleiteten Elterngruppe in Kleingruppen erteilt wird mit regelmäßigen Treffen als ganze Gruppe unter Leitung der Pastorin oder des Pastors.

Gibt es Gründe, die Konfirmation zu versagen?

Aufgrund der Teilnahme an der Arbeit mit den Konfirmandinnen und Konfirmanden entscheidet das Pfarramt über die Zulassung zur Konfirmation. Die Zulassung zur Konfirmation kann versagt werden, wenn
  • die Teilnahme am Unterricht und an den Gottesdiensten häufig versäumt worden ist,
  • besondere Gründe im Verhalten die Konfirmation nicht gerechtfertigt erscheinen lassen.
Wenn die Zulassung zur Konfirmation versagt werden soll, wird ein eingehendes Gespräch mit den betreffenden Konfirmandinnen oder Konfirmanden und den Erziehungsberechtigten geführt. Vor der Entscheidung wird der Kirchenvorstand über die Angelegenheit beraten.

Gegen die Versagung können die Erziehungsberechtigten Beschwerde bei dem Superintendenten und gegen dessen Entscheidung bei dem Landessuperintendenten einlegen.
 

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